Zivilstand

Beglaubigte Übersetzung für das Zivilstandsamt.

Zivilstandsämter arbeiten formell. Häufig geht es nicht nur um Sprache, sondern um Aktualität, Original, Apostille, Legalisation und vollständige Übersetzung.

Vorher klären

Fragen Sie die zuständige Stelle möglichst schriftlich.

Welche Urkunde?

Geburt, Ehe, Scheidung, Tod, Ledigkeit, Familienausweis.

Wie aktuell?

Viele Stellen verlangen aktuelle Auszüge.

Welche Sprache?

Akzeptierte Amtssprache und Übersetzungsform prüfen.

Welche Echtheit?

Apostille oder Legalisation des Originals?

Typische Zivilstandsunterlagen

Zivilstandsverfahren bestehen selten aus nur einem Dokument.

Geburtsurkunde

Für Identität, Abstammung, Elternangaben, Geburtsort und Geburtsdatum.

Heiratsurkunde

Für bestehenden Zivilstand, Namensführung und Familiennachzug.

Ledigkeitsnachweis

Für Eheschliessung, wenn belegt werden muss, dass keine bestehende Ehe entgegensteht.

Scheidungsurteil

Oft zusätzlich mit Rechtskraftbescheinigung, wenn eine frühere Ehe relevant ist.

Todesurkunde

Bei Verwitwung, Erbschaft, Wiederheirat oder Familienregister.

Namensnachweis

Bei Transliterationen, Doppelnamen, früheren Namen oder Registeränderungen.

Was beim Zivilstandsamt besonders zählt

Zivilstandsämter prüfen Ketten, nicht isolierte Übersetzungen.

Wenn dort stehtNicht automatischPraktisch tun
„aktuell“Nicht automatisch jedes alte Original.Nachfragen, wie alt der Auszug maximal sein darf.
„legalisiert“Nicht automatisch nur Übersetzung.Apostille oder konsularische Legalisation im Herkunftsland prüfen.
„vollständig“Nicht nur Vorderseite.Alle Seiten, Randvermerke, Stempel und Apostille erfassen.
„Original“Nicht Scan für Einreichung.Papieroriginal oder amtlich ausgestelltes digitales Original klären.

Beispielabläufe

So sieht der Unterschied zwischen Schweiz und Ausland aus.

Ausländische Ehe in Schweizer Register eintragen

Heiratsurkunde beschaffen, Aktualität prüfen, im Herkunftsland legalisieren/apostillieren lassen, danach übersetzen.

Schweizer Dokument für Heirat im Ausland

Zivilstandsauszug bestellen, Zielland fragen, Apostille/Legalisation organisieren, anschliessend übersetzen.

Scheidung nachweisen

Urteil allein reicht manchmal nicht; Rechtskraft, Zustellung oder Registervermerk kann zusätzlich verlangt sein.

Namensführung klären

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Passschreibweise müssen zusammenpassen oder nachvollziehbar erklärt sein.

Was das Bundesrecht sagt

Die Übersetzungsregel steht in der Zivilstandsverordnung.

Anders als bei den Migrationsämtern gilt für die Zivilstandsämter eine einheitliche Bundesregel. Art. 3 Abs. 4 der Zivilstandsverordnung (ZStV) lautet: «Urkunden, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache abgefasst sind, können zurückgewiesen werden, wenn sie nicht von einer beglaubigten deutschen, französischen oder italienischen Übersetzung begleitet sind.» Laut Abs. 5 sorgen die Zivilstandsbehörden selbst für eine Übersetzung, «soweit dies notwendig und möglich ist»; die Kosten tragen nach Abs. 6 die beteiligten Privatpersonen.

Das heisst konkret: Eine deutsche Geburtsurkunde braucht beim Zivilstandsamt in Genf keine Übersetzung, eine englische Heiratsurkunde beim Zivilstandsamt Zürich dagegen in der Regel schon – obwohl manche Migrationsämter Englisch akzeptieren.

Kanton / StadtOrganisationHinweis
Zürich22 ZivilstandsämterDas Gemeindeamt hat ein eigenes Team für ausländische Urkunden; der Normalweg führt über die Schweizer Vertretung im Ausland.
WinterthurZivilstandsamt Winterthur, Pionierstrasse 7Zuständig für alle 19 Gemeinden des Bezirks Winterthur.
WaadtOffice de l'état civil, Avenue de Sévelin 46, LausanneSeit 2023 gibt es für den ganzen Kanton nur noch ein Amt in Lausanne.
SolothurnVier ZivilstandsämterBeim Familiennachzug dürfen Zivilstandsdokumente laut Migrationsamt nicht älter als sechs Monate sein.
Uri, Obwalden, Nidwaldenje ein kantonales ZivilstandsamtDie Aufsicht – und damit der Entscheid über Ereignisse im Ausland – liegt bei der Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern.
Glarusein ZivilstandsamtAusländische Zivilstandsereignisse prüft seit 2019 das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden in Chur.

Quellen: Zivilstandsverordnung (ZStV). Stand: September 2026 – Gebühren und Abläufe vor Einreichung bei der Stelle bestätigen.

FAQ

Häufige Fragen

Akzeptiert das Zivilstandsamt digitale Übersetzungen?

Das hängt vom Amt und Verfahren ab. Papieroriginale sind bei formellen Vorgängen weiterhin häufig.

Muss eine Geburtsurkunde apostilliert werden?

Bei ausländischer Verwendung oft ja. Für Schweizer Verfahren entscheidet die zuständige Stelle.

Muss ich eine englische Urkunde fürs Zivilstandsamt übersetzen lassen?

In der Regel ja. Englisch ist keine schweizerische Amtssprache. Nach Art. 3 Abs. 4 ZStV können Urkunden, die nicht auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgefasst sind, ohne beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen zurückgewiesen werden.

Braucht eine deutsche Urkunde im Kanton Genf eine Übersetzung?

Für das Zivilstandsamt grundsätzlich nicht, denn Deutsch ist eine schweizerische Amtssprache. Die Regel in Art. 3 Abs. 4 ZStV betrifft nur Urkunden, die in keiner Amtssprache abgefasst sind. Andere Genfer Stellen können trotzdem eine französische Fassung verlangen.