FAQ

Häufige Fragen zur amtlich beglaubigten Übersetzung.

Kurze Antworten für die häufigsten praktischen Fragen rund um Behörden, Notariat, Apostille, Legalisation und Übersetzung.

Schnelldiagnose

Die meisten Fragen lassen sich einer von vier Ebenen zuordnen.

FormBestätigt vor allemTypischer Einsatz
SpracheDer Inhalt muss in eine akzeptierte Sprache übertragen werden.Übersetzung oder beglaubigte Übersetzung prüfen.
ÜbersetzungsbestätigungDie Übersetzung soll vollständig und richtig bestätigt werden.Beglaubigungsvermerk, Stempel, Unterschrift oder Übersetzererklärung klären.
OriginalechtheitDas Original oder eine Kopie muss als echt oder korrekt bestätigt werden.Amtliche Kopie, Notar, Gemeinde oder zuständige Behörde prüfen.
AuslandsverwendungEine öffentliche Signatur soll im Ausland anerkennbar sein.Apostille oder Legalisation nach Zielland klären.

Wenn Sie nur einen Satz von der Behörde haben

So zerlegt man eine unklare Anforderung.

Wenn dort stehtNicht automatischPraktisch tun
„Bitte reichen Sie eine amtlich beglaubigte Übersetzung ein.“Es ist noch nicht klar, wer beglaubigen darf.Fragen, ob Übersetzungsbüro, Notar, vereidigter/registrierter Übersetzer oder Konsulat verlangt wird.
„Das Original muss legalisiert sein.“Das betrifft nicht automatisch die Übersetzung.Zielland, Apostille oder konsularische Legalisation und zuständige Behörde prüfen.
„Dokumente nicht älter als 6 Monate.“Die Übersetzung verlängert diese Frist nicht.Ausstellungsdatum des Originals prüfen und Ablauf rückwärts planen.
„Kopie und Übersetzung beglaubigt.“Das sind meistens zwei verschiedene Nachweise.Kopie/Original und Übersetzung getrennt organisieren.

Vier typische Fehler

Diese Fehler erklären viele Ablehnungen.

Apostille nach der Übersetzung vergessen

Wenn die Apostille erst später dazukommt, muss sie eventuell zusätzlich übersetzt oder eine neue Ausfertigung erstellt werden.

Nur Vorderseite geschickt

Rückseiten enthalten oft Notenskalen, Beglaubigungen, Registervermerke oder wichtige Stempel.

Falsche Annahme über „notariell“

Der Notar bestätigt meistens Unterschrift oder Kopie, nicht automatisch die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung.

Unklare Zielstelle

Ohne Behörde, Zielland und Zweck kann niemand sicher sagen, welche Form akzeptiert wird.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung?

Eine formell bestätigte Übersetzung für einen offiziellen Zweck. Der Begriff ist nicht immer einheitlich; die genaue Anforderung der Zielstelle zählt.

Was ist eine notariell beglaubigte Übersetzung?

Eine Übersetzung, bei der zusätzlich eine Unterschrift, Erklärung oder Kopie notariell bestätigt wird.

Was bestätigt eine Apostille?

Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Unterschrift, Funktion, eines Siegels oder Stempels für die Verwendung im Ausland.

Bestätigt die Apostille den Inhalt?

Nein. Sie bestätigt die Herkunft der öffentlichen Signatur oder des Siegels, nicht die inhaltliche Wahrheit des Dokuments.

Was ist Legalisation?

Eine mehrstufige Echtheitsbestätigung, oft mit Botschaft oder Konsulat, wenn keine Apostille genügt.

Wer entscheidet, welche Form nötig ist?

Die empfangende Stelle: Behörde, Gericht, Universität, Bank, Konsulat oder Amt.

Muss ich das Original schicken?

Für eine Offerte reicht oft ein Scan. Für Notar, Apostille oder Papierausfertigung kann das physische Original nötig sein.

Soll ich zuerst übersetzen oder apostillieren?

Häufig zuerst apostillieren und danach alles übersetzen. Es gibt aber Sonderfälle.

Was kostet der Ablauf?

Das hängt von Seitenzahl, Sprache, Beglaubigung, Notar, Apostille, Versand und Frist ab.

Wie finde ich seriöse Hilfe?

Seriöse Anbieter unterscheiden sauber zwischen Übersetzung, Notar, Apostille, Legalisation, Versand und Behördenanforderung.

Welche Sprachen gelten beim Zivilstandsamt als Amtssprache?

Deutsch, Französisch und Italienisch. Urkunden in anderen Sprachen – auch Englisch – können nach Art. 3 Abs. 4 der Zivilstandsverordnung ohne beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen zurückgewiesen werden.

Was kostet eine Apostille?

Zwischen CHF 20 (Basel-Stadt, Basel-Landschaft) und CHF 50 (St. Gallen) pro Dokument; in Zürich, Luzern, Zug, Genf und Waadt CHF 30. Die Übersicht aller 26 Kantone finden Sie auf der Seite Apostille und Übersetzung.

Gibt es vereidigte Übersetzer in der Schweiz?

Nur in einzelnen Kantonen: Genf regelt die «traducteurs-jurés» seit 2013 gesetzlich und führt ein öffentliches Register, Neuenburg führt eine Liste vereidigter Übersetzer. Anderswo wird meist die Unterschrift der übersetzenden Person von einer Urkundsperson beglaubigt.

Wer apostilliert den Schweizer Strafregisterauszug?

Die Schweizerische Bundeskanzlei in Bern für CHF 20 – nicht der Kanton, weil der Auszug ein Bundesdokument ist.