Apostille nach der Übersetzung vergessen
Wenn die Apostille erst später dazukommt, muss sie eventuell zusätzlich übersetzt oder eine neue Ausfertigung erstellt werden.
FAQ
Kurze Antworten für die häufigsten praktischen Fragen rund um Behörden, Notariat, Apostille, Legalisation und Übersetzung.
Schnelldiagnose
Wenn Sie nur einen Satz von der Behörde haben
Vier typische Fehler
Wenn die Apostille erst später dazukommt, muss sie eventuell zusätzlich übersetzt oder eine neue Ausfertigung erstellt werden.
Rückseiten enthalten oft Notenskalen, Beglaubigungen, Registervermerke oder wichtige Stempel.
Der Notar bestätigt meistens Unterschrift oder Kopie, nicht automatisch die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung.
Ohne Behörde, Zielland und Zweck kann niemand sicher sagen, welche Form akzeptiert wird.
FAQ
Eine formell bestätigte Übersetzung für einen offiziellen Zweck. Der Begriff ist nicht immer einheitlich; die genaue Anforderung der Zielstelle zählt.
Eine Übersetzung, bei der zusätzlich eine Unterschrift, Erklärung oder Kopie notariell bestätigt wird.
Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Unterschrift, Funktion, eines Siegels oder Stempels für die Verwendung im Ausland.
Nein. Sie bestätigt die Herkunft der öffentlichen Signatur oder des Siegels, nicht die inhaltliche Wahrheit des Dokuments.
Eine mehrstufige Echtheitsbestätigung, oft mit Botschaft oder Konsulat, wenn keine Apostille genügt.
Die empfangende Stelle: Behörde, Gericht, Universität, Bank, Konsulat oder Amt.
Für eine Offerte reicht oft ein Scan. Für Notar, Apostille oder Papierausfertigung kann das physische Original nötig sein.
Häufig zuerst apostillieren und danach alles übersetzen. Es gibt aber Sonderfälle.
Das hängt von Seitenzahl, Sprache, Beglaubigung, Notar, Apostille, Versand und Frist ab.
Seriöse Anbieter unterscheiden sauber zwischen Übersetzung, Notar, Apostille, Legalisation, Versand und Behördenanforderung.
Deutsch, Französisch und Italienisch. Urkunden in anderen Sprachen – auch Englisch – können nach Art. 3 Abs. 4 der Zivilstandsverordnung ohne beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen zurückgewiesen werden.
Zwischen CHF 20 (Basel-Stadt, Basel-Landschaft) und CHF 50 (St. Gallen) pro Dokument; in Zürich, Luzern, Zug, Genf und Waadt CHF 30. Die Übersicht aller 26 Kantone finden Sie auf der Seite Apostille und Übersetzung.
Nur in einzelnen Kantonen: Genf regelt die «traducteurs-jurés» seit 2013 gesetzlich und führt ein öffentliches Register, Neuenburg führt eine Liste vereidigter Übersetzer. Anderswo wird meist die Unterschrift der übersetzenden Person von einer Urkundsperson beglaubigt.
Die Schweizerische Bundeskanzlei in Bern für CHF 20 – nicht der Kanton, weil der Auszug ein Bundesdokument ist.