Geburtsurkunde
Häufig für Heirat, Migration, Einbürgerung, Auslandverfahren.
Dokumentarten
Je nach Dokument kann eine einfache Übersetzung, beglaubigte Übersetzung, notarielle Bestätigung, Apostille oder Legalisation nötig sein.
Dokumentgruppen
Häufig für Heirat, Migration, Einbürgerung, Auslandverfahren.
Zivilstand, Familiennachzug, Namensführung, Auslandbehörden.
Studium, Anerkennung, Beruf, Universität, Arbeitgeber.
Migration, Arbeit, Bewilligung, Auslandantrag.
Firma, Konto, Notariat, Auslandgründung, Vollmacht.
Zivilstand, Wiederheirat, Familienrecht, Auslandverfahren.
Dokumentmatrix
Was auf Scans oft fehlt
Notenskalen, Registervermerke oder Beglaubigungen stehen oft hinten.
Eine Apostille ist häufig ein eigenes Blatt und muss in der Reihenfolge bleiben.
Scheidung, Namensänderung oder spätere Korrektur kann am Rand stehen.
Siegel, QR-Codes, Stempel und kleine Tabellen müssen erkennbar sein.
Dokument für Dokument
Heirat, Migration, Einbürgerung und Zivilstand. Wichtig sind Aktualität, Namen, Elternangaben und Apostille.
Familiennachzug, Namensführung und Auslandverfahren. Oft zusammen mit Scheidungs- oder Ledigkeitsnachweis.
Studium und Anerkennung. Häufig mit Transcript, Notenskala, beglaubigter Kopie oder Hochschulvorgaben.
Visum, Arbeit, Bewilligung. Kritisch sind Aktualität, Herkunftsland, Apostille und digitale Prüfbarkeit.
Wer welches Dokument bestätigt
Quellen: Zug · Genf. Stand: September 2026 – Gebühren und Abläufe vor Einreichung bei der Stelle bestätigen.
FAQ
Öffentliche Urkunden für Auslandverfahren, etwa Zivilstandsurkunden, Gerichtsdokumente, Registerauszüge oder notarielle Urkunden.
Nicht immer, aber viele Behörden wollen eine klare, vollständige Übersetzung jedes eingereichten Dokuments.
Nein. Eine Apostille bestätigt immer eine Unterschrift aus dem eigenen Land. Eine ausländische Geburts- oder Heiratsurkunde muss im Ausstellungsland apostilliert oder legalisiert werden; in der Schweiz wird danach höchstens die Übersetzung beglaubigt.