Dokumentarten

Typische Dokumente für beglaubigte Übersetzungen.

Je nach Dokument kann eine einfache Übersetzung, beglaubigte Übersetzung, notarielle Bestätigung, Apostille oder Legalisation nötig sein.

Dokumentgruppen

Die Anforderungen unterscheiden sich nach Zweck und Zielstelle.

Geburtsurkunde

Häufig für Heirat, Migration, Einbürgerung, Auslandverfahren.

Heiratsurkunde

Zivilstand, Familiennachzug, Namensführung, Auslandbehörden.

Diplom und Zeugnis

Studium, Anerkennung, Beruf, Universität, Arbeitgeber.

Strafregisterauszug

Migration, Arbeit, Bewilligung, Auslandantrag.

Handelsregister

Firma, Konto, Notariat, Auslandgründung, Vollmacht.

Scheidungsurteil

Zivilstand, Wiederheirat, Familienrecht, Auslandverfahren.

Dokumentmatrix

Die häufige Frage ist nicht nur „übersetzen?“, sondern „welche Kette?“.

FormBestätigt vor allemTypischer Einsatz
ZivilstandsurkundeGeburt, Ehe, Tod, Ledigkeit, ScheidungAktualität, Original, Apostille/Legalisation und vollständige Übersetzung prüfen.
BildungsdokumentDiplom, Zeugnis, Transcript, NotenskalaHochschule oder Anerkennungsstelle kann beglaubigte Kopie, PDF oder direkte Zustellung verlangen.
RegisterauszugStrafregister, Handelsregister, WohnsitzAusstellungsdatum, ausstellende Behörde und Zielland sind entscheidend.
Private ErklärungVollmacht, Einverständnis, ErklärungOft erst Notar oder Gemeindeammannamt, dann Überbeglaubigung und Übersetzung.

Was auf Scans oft fehlt

Unvollständige Dateien produzieren falsche Offerten und schlechte Übersetzungen.

Rückseiten

Notenskalen, Registervermerke oder Beglaubigungen stehen oft hinten.

Apostilleblatt

Eine Apostille ist häufig ein eigenes Blatt und muss in der Reihenfolge bleiben.

Randvermerke

Scheidung, Namensänderung oder spätere Korrektur kann am Rand stehen.

Lesbarkeit

Siegel, QR-Codes, Stempel und kleine Tabellen müssen erkennbar sein.

Dokument für Dokument

Die folgenden Seiten behandeln die wichtigsten Fälle genauer.

Geburtsurkunde

Heirat, Migration, Einbürgerung und Zivilstand. Wichtig sind Aktualität, Namen, Elternangaben und Apostille.

Heiratsurkunde

Familiennachzug, Namensführung und Auslandverfahren. Oft zusammen mit Scheidungs- oder Ledigkeitsnachweis.

Diplom und Zeugnis

Studium und Anerkennung. Häufig mit Transcript, Notenskala, beglaubigter Kopie oder Hochschulvorgaben.

Strafregisterauszug

Visum, Arbeit, Bewilligung. Kritisch sind Aktualität, Herkunftsland, Apostille und digitale Prüfbarkeit.

Wer welches Dokument bestätigt

Die Dokumentart bestimmt die zuständige Stelle.

DokumentErster SchrittApostille / Überbeglaubigung
Geburts-, Heirats-, Todesurkunde (Schweiz)Urkunde beim Zivilstandsamt bestellenStaatskanzlei des Kantons, in dem das Zivilstandsamt liegt (Übersicht)
Strafregisterauszug (Schweiz)Beim Bundesamt für Justiz bestellenBundeskanzlei, CHF 20
HandelsregisterauszugBeim kantonalen Handelsregisteramt bestellenKantonale Stelle; in Zug kann die Apostille direkt mit dem Auszug beim Handelsregisteramt bestellt werden
Diplom, ZeugnisOft Vorbeglaubigung nötig (z. B. in Zug)Kantonale Stelle des Hochschulstandorts
Übersetzung, Vollmacht, Vertrag (private Unterschrift)Unterschrift von Notar, Gemeindeschreiber oder Beglaubigungsstelle beglaubigen lassenKantonale Stelle; in Genf nur nach Beglaubigung durch einen Genfer Notar
Ausländische Urkunde für die SchweizApostille oder Legalisation im AusstellungslandNicht in der Schweiz – danach Übersetzung, falls nicht auf DE, FR oder IT

Quellen: Zug · Genf. Stand: September 2026 – Gebühren und Abläufe vor Einreichung bei der Stelle bestätigen.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Dokumente brauchen häufig eine Apostille?

Öffentliche Urkunden für Auslandverfahren, etwa Zivilstandsurkunden, Gerichtsdokumente, Registerauszüge oder notarielle Urkunden.

Muss jedes Dokument einzeln übersetzt werden?

Nicht immer, aber viele Behörden wollen eine klare, vollständige Übersetzung jedes eingereichten Dokuments.

Kann eine Schweizer Behörde eine ausländische Urkunde apostillieren?

Nein. Eine Apostille bestätigt immer eine Unterschrift aus dem eigenen Land. Eine ausländische Geburts- oder Heiratsurkunde muss im Ausstellungsland apostilliert oder legalisiert werden; in der Schweiz wird danach höchstens die Übersetzung beglaubigt.