Reihenfolge

Apostille und Übersetzung.

Bei internationalen Dokumenten ist die Reihenfolge entscheidend. Häufig wird zuerst das Original apostilliert und danach das gesamte Dokumentenpaket übersetzt. Manche Verfahren verlangen aber eine andere Kette.

Häufige Reihenfolge

Original prüfen, Apostille einholen, Apostille mitübersetzen, beglaubigte Übersetzung ausfertigen.

  1. Zielstelle nach Sprache und Form fragen.
  2. Original oder amtliche Kopie beschaffen.
  3. Apostille oder Legalisation einholen, falls verlangt.
  4. Dokument inklusive Apostille übersetzen lassen.
  5. Ausfertigung einreichen und Verbindung der Seiten nicht lösen.

Sonderfall Übersetzung apostillieren

Manchmal wird nicht das Original, sondern eine notarielle Bestätigung zur Übersetzung apostilliert.

Dann wird üblicherweise eine Unterschrift oder Erklärung notariell bestätigt und die Apostille bestätigt danach die Notarsunterschrift.

Was die Apostille nicht macht

Die Apostille wird oft überschätzt.

FormBestätigt vor allemTypischer Einsatz
Apostille auf OriginalEchtheit der amtlichen Signatur oder des SiegelsSie sagt nicht, ob die Übersetzung richtig ist.
Apostille auf NotarsunterschriftEchtheit der NotarsunterschriftSie sagt nicht, ob der Notar den Inhalt geprüft hat.
Beglaubigte ÜbersetzungSprachliche Vollständigkeit und ÜbersetzererklärungSie ersetzt nicht die Echtheit des Originals.
LegalisationBestätigungskette für Nicht-Apostille-FälleSie kann länger dauern und konsularische Schritte enthalten.

Drei Reihenfolgen, die vorkommen

Die richtige Reihenfolge hängt vom Zielland ab.

Original zuerst apostillieren

Häufig bei Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Strafregisterauszug oder Handelsregisterauszug für das Ausland. Danach wird die Apostille mitübersetzt.

Übersetzung zuerst, dann Notar

Wenn die Unterschrift der übersetzenden Person notariell bestätigt werden soll, kommt der Notar nach der Übersetzung.

Notar plus Apostille

Bei Vollmacht, privater Erklärung oder Übersetzererklärung kann erst der Notar bestätigen und danach die Apostille auf die Notarsunterschrift kommen.

Konsularische Legalisation

Wenn das Zielland keine Apostille akzeptiert oder zusätzliche Botschaftsschritte verlangt, reicht eine Apostille nicht.

Schweizer Zuständigkeit prüfen

Bundeskanzlei und kantonale Stellen sind je nach Unterschrift zuständig.

Bundeskanzlei

Die Bundeskanzlei führt Informationen zu Legalisationen, Apostillenländern und zuständigen kantonalen Behörden.

Kantonale Stellen

Für kantonale Unterschriften ist in der Regel die zuständige kantonale Behörde relevant.

Zielland angeben

Für Apostille oder Legalisation muss klar sein, für welches Land das Dokument verwendet wird.

Keine Anerkennungsgarantie

Die Schweizer Bestätigung ersetzt nicht die Prüfung durch die ausländische Zielstelle.

Quelle für die behördlichen Eckpunkte: Bundeskanzlei: Legalisationen.

Alle 26 Kantone

Wo Sie in welchem Kanton eine Apostille erhalten.

Die Apostille stellt immer die Stelle des Kantons aus, in dem die Unterschrift auf dem Dokument geleistet wurde – nicht die Stelle an Ihrem Wohnort. Eine Zürcher Geburtsurkunde wird also in Zürich apostilliert, auch wenn Sie in Bern wohnen. Bundesdokumente wie der Strafregisterauszug gehen an die Bundeskanzlei.

KantonZuständige StelleGebühr pro Apostille
ZürichStaatskanzlei, Beglaubigungen, Neumühlequai 8, ZürichCHF 30
BernStaatskanzlei, Postgasse 68, BernCHF 25
LuzernBeglaubigungsdienst (JSD), Bahnhofstrasse 15, LuzernCHF 30
UriStandeskanzlei, Rathausplatz 1, Altdorfauf Anfrage
SchwyzStaatskanzlei, Bahnhofstrasse 9, SchwyzCHF 25 (+ CHF 8 bei Postversand)
ObwaldenStaatskanzlei, Rathaus, Sarnenauf Anfrage
NidwaldenStaatskanzlei, Dorfplatz 2, Stansauf Anfrage
GlarusStaatskanzlei, Beglaubigungsdienst, Rathaus, GlarusCHF 35
ZugStaatskanzlei, Seestrasse 2, ZugCHF 30
FreiburgStaatskanzlei (Légalisations), Route des Arsenaux 41, FreiburgCHF 10–40
SolothurnStaatskanzlei, Rathaus, Barfüssergasse 24, SolothurnCHF 30
Basel-StadtBeglaubigungsbüro, Spiegelgasse 6 (ab 2.11.2026 provisorisch Schwarzwaldallee)CHF 20
Basel-LandschaftLandeskanzlei, Rathausstrasse 2, LiestalCHF 20
SchaffhausenStaatskanzlei, Info-Schalter, Beckenstube 7, Schaffhausenauf Anfrage
Appenzell AusserrhodenKantonskanzlei, Passbüro, Obstmarkt 3, Herisau (nur mit Termin)CHF 25
Appenzell InnerrhodenRatskanzlei, Marktgasse 2, AppenzellCHF 40
St. GallenStaatskanzlei, Regierungsgebäude, Klosterhof 3, St. GallenCHF 50
GraubündenStandeskanzlei, Reichsgasse 35, Churgemäss Gebührenverordnung
AargauAusweiszentrum Aargau, Bleichemattstrasse 1, AarauCHF 40
ThurgauKantonale Ausweisstelle (Migrationsamt), Bahnhofstrasse 12, WeinfeldenCHF 40
TessinCancelleria dello Stato, Piazza Governo 6, Bellinzonaauf Anfrage
WaadtBureau des légalisations, Préfecture du district de LausanneCHF 30
WallisStaatskanzlei, Place de la Planta 3, SittenCHF 30
NeuenburgService de la chancellerie, Rue de la Collégiale 12, Neuenburgauf Anfrage
GenfOCPM, Service état civil et légalisationsCHF 30 (+ CHF 8 je weitere Unterschrift)
JuraBureau des passeports et des légalisations, DelsbergCHF 32 privat / CHF 38 kommerziell
BundBundeskanzlei, Gurtengasse 5, Bern – nur für Bundesdokumente, z. B. StrafregisterauszugCHF 20

Einige Kantone verlangen einen Zwischenschritt: In Genf muss eine private Unterschrift (etwa die einer Übersetzerin) zuerst von einer Genfer Notarin oder einem Genfer Notar beglaubigt werden. Im Tessin wird die Notarsunterschrift vorher von der Camera per l'avvocatura e il notariato beim Appellationsgericht in Lugano bestätigt. In Zug brauchen Diplome und Firmenunterschriften vor der Apostille eine Vorbeglaubigung.

Quellen: Bundeskanzlei/BJ · Genf · Tessin · Zug. Stand: September 2026 – Gebühren und Abläufe vor Einreichung bei der Stelle bestätigen.

FAQ

Häufige Fragen

Was kommt zuerst: Apostille oder Übersetzung?

Oft zuerst Apostille, dann Übersetzung. Entscheidend ist aber die Vorgabe der Zielstelle.

Muss die Apostille mitübersetzt werden?

Häufig ja, wenn die empfangende Stelle eine vollständige Übersetzung des Dokumentenpakets verlangt.

Kann eine Übersetzung apostilliert werden?

Nicht der Inhalt selbst. Apostilliert wird eine öffentliche Signatur, etwa eine Notarsunterschrift.

Kann ich eine Zürcher Urkunde in Bern apostillieren lassen?

Nein. Die Apostille bestätigt die Unterschrift der ausstellenden Stelle. Zuständig ist deshalb der Kanton, in dem das Dokument unterzeichnet wurde – für eine Zürcher Urkunde die Staatskanzlei Zürich (CHF 30), auch wenn Sie in einem anderen Kanton wohnen.

Wer apostilliert in Genf?

In Genf ist nicht die Staatskanzlei zuständig, sondern das Office cantonal de la population et des migrations (OCPM), Service état civil et légalisations. Die Gebühr beträgt CHF 30, für jede weitere Unterschrift auf demselben Dokument CHF 8.