Reihenfolge
Apostille und Übersetzung.
Bei internationalen Dokumenten ist die Reihenfolge entscheidend. Häufig wird zuerst das Original apostilliert und danach das gesamte Dokumentenpaket übersetzt. Manche Verfahren verlangen aber eine andere Kette.
Häufige Reihenfolge
Original prüfen, Apostille einholen, Apostille mitübersetzen, beglaubigte Übersetzung ausfertigen.
- Zielstelle nach Sprache und Form fragen.
- Original oder amtliche Kopie beschaffen.
- Apostille oder Legalisation einholen, falls verlangt.
- Dokument inklusive Apostille übersetzen lassen.
- Ausfertigung einreichen und Verbindung der Seiten nicht lösen.
Sonderfall Übersetzung apostillieren
Manchmal wird nicht das Original, sondern eine notarielle Bestätigung zur Übersetzung apostilliert.
Dann wird üblicherweise eine Unterschrift oder Erklärung notariell bestätigt und die Apostille bestätigt danach die Notarsunterschrift.
FAQ
Häufige Fragen
Was kommt zuerst: Apostille oder Übersetzung?
Oft zuerst Apostille, dann Übersetzung. Entscheidend ist aber die Vorgabe der Zielstelle.
Muss die Apostille mitübersetzt werden?
Häufig ja, wenn die empfangende Stelle eine vollständige Übersetzung des Dokumentenpakets verlangt.
Kann eine Übersetzung apostilliert werden?
Nicht der Inhalt selbst. Apostilliert wird eine öffentliche Signatur, etwa eine Notarsunterschrift.
Praktische Hilfe
Wenn die Vorgabe unklar bleibt.
Bei unklaren Anforderungen kann ein spezialisiertes Übersetzungsbüro anhand von Dokument, Zielstelle, Zielland und Frist einordnen, welche Übersetzungs- oder Beglaubigungsform wahrscheinlich benötigt wird. Eine mögliche Anlaufstelle in der Schweiz ist UniTranslate.