Notariat

Notariell beglaubigte Übersetzung.

Eine notarielle Beglaubigung wird oft verlangt, wenn eine Unterschrift, Kopie oder Erklärung im Übersetzungsprozess formell bestätigt werden soll. Der Notar bestätigt dabei nicht automatisch die sprachliche Richtigkeit.

Was bestätigt der Notar?

In der Praxis geht es häufig um Identität, Unterschrift oder Erklärung.

Unterschrift

Der Notar bestätigt, dass eine bestimmte Person unterschrieben hat.

Kopie

Der Notar kann eine Kopie als mit dem vorgelegten Original übereinstimmend bestätigen.

Erklärung

Eine Übersetzererklärung kann notariell unterzeichnet oder bestätigt werden.

Wann zusätzlich Apostille?

Wenn die notarielle Bestätigung im Ausland verwendet wird, kann danach eine Apostille auf die Notarsunterschrift verlangt werden.

Die Apostille bestätigt dann nicht den Übersetzungsinhalt, sondern die öffentliche Funktion beziehungsweise Signatur des Notars.

Notar: typische Missverständnisse

Notariell klingt umfassender, als es meistens ist.

Wenn dort stehtNicht automatischPraktisch tun
„notarielle Übersetzung“Der Notar übersetzt normalerweise nicht.Klären, ob eine Übersetzerunterschrift oder Kopie notariell beglaubigt werden soll.
„Notar bestätigt Richtigkeit“Meist bestätigt er nicht die sprachliche Qualität.Übersetzungsbestätigung und notarielle Unterschriftsbeglaubigung trennen.
„notarized copy“Nicht dasselbe wie Übersetzung.Kopie beglaubigen lassen und danach prüfen, ob diese Beglaubigung mitübersetzt werden muss.
„Apostille auf Übersetzung“Apostille trifft öffentliche Signatur.Oft wird die Notarsunterschrift apostilliert, nicht der Text der Übersetzung.

Konkrete Abläufe

Je nach Dokument ist der Notar an anderer Stelle beteiligt.

Übersetzererklärung

Übersetzung wird erstellt, Erklärung unterschrieben, Unterschrift notariell beglaubigt, bei Auslandverwendung eventuell apostilliert.

Passkopie

Notar oder zuständige Stelle bestätigt Kopie. Danach kann eine Übersetzung der beglaubigten Kopie nötig sein.

Vollmacht

Private Unterschrift wird notariell bestätigt. Danach kann die Notarsunterschrift überbeglaubigt und übersetzt werden.

Firmenunterlagen

Handelsregisterauszug, Zeichnungsberechtigung oder Firmenunterschrift müssen je nach Zweck unterschiedlich bestätigt werden.

Notariat nach Kanton

Wer in Ihrem Kanton die Unterschrift einer Übersetzerin beglaubigt.

Bei einer «notariell beglaubigten Übersetzung» bestätigt die Urkundsperson in der Regel die Unterschrift der übersetzenden Person – nicht den Inhalt der Übersetzung. Wer diese Beglaubigung vornehmen darf, hängt vom kantonalen Notariatssystem ab:

SystemKantoneWas das praktisch bedeutet
Amtsnotariat (staatliche Notariate)Zürich, Schaffhausen; mit staatlichen Notariatskreisen auch Thurgau und St. GallenBeglaubigung beim staatlichen Notariat Ihres Kreises. In Zürich zusätzlich bei den Stadtammann- und Gemeindeammannämtern (ab CHF 20).
Freiberufliches (lateinisches) NotariatBern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft (seit Ende 2013 ausschliesslich), Freiburg (höchstens 42 Notare), Wallis, Jura, Uri, Aargau, Genf, Waadt, Neuenburg, TessinBeglaubigung bei einer frei praktizierenden Notarin oder einem Notar. In Uri und Aargau dürfen zusätzlich Gemeindeschreiber beglaubigen.
MischformenLuzern, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug, Solothurn, Glarus, Graubünden, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell InnerrhodenNeben Notaren beglaubigen auch Gemeindeschreiber, Staats- oder Gerichtskanzleien. In Luzern und Glarus beglaubigt die kantonale Stelle Übersetzungen von dort registrierten Übersetzern direkt.
KantonStelleGebühr
ZürichNotariate Kanton ZürichCHF 20 pro Unterschrift; Kopie CHF 20 + CHF 5 pro Folgeseite
LuzernBeglaubigungsdienstCHF 30 für die Beglaubigung einer Übersetzung (registrierte Übersetzer)
St. GallenAmtsnotariateCHF 32.45 pro Unterschrift; bei fremdsprachigen Dokumenten CHF 54.05
TessinLegge sulla tariffa notarile, Art. 17höchstens CHF 30 pro Unterschrift
GenfRèglement sur les émoluments des notairesCHF 15 bis 100 je nach Fall

Quellen: Institut für Notariatsrecht, Universität Bern · Kanton Waadt. Stand: September 2026 – Gebühren und Abläufe vor Einreichung bei der Stelle bestätigen.

FAQ

Häufige Fragen

Ist eine notarielle Beglaubigung immer nötig?

Nein. Manche Behörden akzeptieren eine einfache beglaubigte Übersetzung, andere verlangen zusätzlich Notar oder Apostille.

Bestätigt der Notar die Übersetzungsqualität?

Meist nicht. Er bestätigt in der Regel Unterschrift, Identität, Kopie oder Erklärung.

Kann eine notarielle Übersetzung abgelehnt werden?

Ja, wenn die Zielstelle eine andere Reihenfolge, einen bestimmten Übersetzer oder eine Apostille auf dem Original verlangt.

Muss ich für eine Unterschriftsbeglaubigung immer zum Notar?

Nicht überall. In Zürich beglaubigen auch die Stadtammann- und Gemeindeammannämter, in Uri und Aargau die Gemeindeschreiber, in Luzern und Glarus die kantonale Beglaubigungsstelle. Im Kanton Waadt dagegen dürfen seit 2011 nur Notarinnen und Notare private Unterschriften beglaubigen.

Bestätigt der Notar, dass die Übersetzung richtig ist?

In der Regel nicht. Der Notar oder die Beglaubigungsstelle bestätigt die Echtheit der Unterschrift der übersetzenden Person. Die Zürcher Notariate und die Staatskanzlei Zürich weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie Übersetzungsinhalte nicht prüfen.