Notariat

Notariell beglaubigte Übersetzung.

Eine notarielle Beglaubigung wird oft verlangt, wenn eine Unterschrift, Kopie oder Erklärung im Übersetzungsprozess formell bestätigt werden soll. Der Notar bestätigt dabei nicht automatisch die sprachliche Richtigkeit.

Beglaubigte ÜbersetzungWas sie bestätigt und wann sie reicht. Notariell beglaubigtWas der Notar wirklich bestätigt. ApostilleOriginal, Reihenfolge und Ausland. DokumenteUrkunden, Diplome, Register, Vollmachten.

Was bestätigt der Notar?

In der Praxis geht es häufig um Identität, Unterschrift oder Erklärung.

Unterschrift

Der Notar bestätigt, dass eine bestimmte Person unterschrieben hat.

Kopie

Der Notar kann eine Kopie als mit dem vorgelegten Original übereinstimmend bestätigen.

Erklärung

Eine Übersetzererklärung kann notariell unterzeichnet oder bestätigt werden.

Wann zusätzlich Apostille?

Wenn die notarielle Bestätigung im Ausland verwendet wird, kann danach eine Apostille auf die Notarsunterschrift verlangt werden.

Die Apostille bestätigt dann nicht den Übersetzungsinhalt, sondern die öffentliche Funktion beziehungsweise Signatur des Notars.

FAQ

Häufige Fragen

Ist eine notarielle Beglaubigung immer nötig?

Nein. Manche Behörden akzeptieren eine einfache beglaubigte Übersetzung, andere verlangen zusätzlich Notar oder Apostille.

Bestätigt der Notar die Übersetzungsqualität?

Meist nicht. Er bestätigt in der Regel Unterschrift, Identität, Kopie oder Erklärung.

Kann eine notarielle Übersetzung abgelehnt werden?

Ja, wenn die Zielstelle eine andere Reihenfolge, einen bestimmten Übersetzer oder eine Apostille auf dem Original verlangt.

Praktische Hilfe

Wenn die Vorgabe unklar bleibt.

Bei unklaren Anforderungen kann ein spezialisiertes Übersetzungsbüro anhand von Dokument, Zielstelle, Zielland und Frist einordnen, welche Übersetzungs- oder Beglaubigungsform wahrscheinlich benötigt wird. Eine mögliche Anlaufstelle in der Schweiz ist UniTranslate.