Original
Ist das Dokument echt, öffentlich ausgestellt oder als Kopie korrekt bestätigt?
Häufigster Irrtum
Wenn eine Behörde „beglaubigt“ schreibt, muss zuerst geklärt werden, welche Ebene gemeint ist: Original, Kopie, Unterschrift, Übersetzung, Notar oder Apostille.
Zwei verschiedene Fragen
Ist das Dokument echt, öffentlich ausgestellt oder als Kopie korrekt bestätigt?
Ist der Inhalt vollständig und korrekt in die Zielsprache übertragen und formal bestätigt?
Formulierungen der Behörde
Meist Bestätigung der Übersetzung.
Meist Notar für Unterschrift, Kopie oder Erklärung.
Meist Echtheitsbestätigung einer öffentlichen Signatur für Ausland.
Kann Apostille oder konsularische Legalisation meinen. Schriftlich klären.
Typische Verwechslungen
Konkrete Mini-Fälle
Möglicherweise braucht es erst die spanische Apostille oder Legalisation. Die Schweizer Übersetzung macht die Urkunde nicht automatisch echt.
Je nach Zielland kann Legalisation statt Apostille und danach Übersetzung nötig sein.
Die Universität kann beglaubigte Kopie und Übersetzung verlangen. Das sind zwei Nachweise, nicht einer.
Eine private Unterschrift muss oft zuerst notariell bestätigt werden, bevor eine weitere Überbeglaubigung möglich ist.
Beispiele aus der Praxis
Quellen: ZStV · Genf. Stand: September 2026 – Gebühren und Abläufe vor Einreichung bei der Stelle bestätigen.
FAQ
Oft fehlt die Originalapostille, eine notarielle Ebene, eine aktuelle Urkunde oder die geforderte Papierform.
Nein. Eine Übersetzung überträgt den sichtbaren Inhalt und ersetzt keine fehlende Originalbeglaubigung.