Original
Ist das Dokument echt, öffentlich ausgestellt oder als Kopie korrekt bestätigt?
Häufigster Irrtum
Wenn eine Behörde „beglaubigt“ schreibt, muss zuerst geklärt werden, welche Ebene gemeint ist: Original, Kopie, Unterschrift, Übersetzung, Notar oder Apostille.
Zwei verschiedene Fragen
Ist das Dokument echt, öffentlich ausgestellt oder als Kopie korrekt bestätigt?
Ist der Inhalt vollständig und korrekt in die Zielsprache übertragen und formal bestätigt?
Formulierungen der Behörde
Meist Bestätigung der Übersetzung.
Meist Notar für Unterschrift, Kopie oder Erklärung.
Meist Echtheitsbestätigung einer öffentlichen Signatur für Ausland.
Kann Apostille oder konsularische Legalisation meinen. Schriftlich klären.
FAQ
Oft fehlt die Originalapostille, eine notarielle Ebene, eine aktuelle Urkunde oder die geforderte Papierform.
Nein. Eine Übersetzung überträgt den sichtbaren Inhalt und ersetzt keine fehlende Originalbeglaubigung.
Praktische Hilfe
Bei unklaren Anforderungen kann ein spezialisiertes Übersetzungsbüro anhand von Dokument, Zielstelle, Zielland und Frist einordnen, welche Übersetzungs- oder Beglaubigungsform wahrscheinlich benötigt wird. Eine mögliche Anlaufstelle in der Schweiz ist UniTranslate.