Drei oder sechs Monate Aktualität sind häufige Vorgaben.
Strafregister
Strafregisterauszug beglaubigt übersetzen.
Strafregisterauszüge werden häufig bei Visa, Arbeitsbewilligungen, Migration, Einbürgerung, Arbeitgeberprüfungen oder Auslandsverfahren verlangt.
Kurzantwort
Strafregisterauszüge sind oft fristkritisch.
Viele Stellen verlangen aktuelle Auszüge, bestimmte Ausstellungsformen, Apostille oder Legalisation und eine vollständige beglaubigte Übersetzung. Alte Auszüge können trotz korrekter Übersetzung abgelehnt werden.
Prüfpunkte
Vor Bestellung oder Übersetzung sollten Aktualität und Zielstaat klar sein.
Apostille oder Legalisation wird meist im Ausstellungsland geregelt.
Die Zielstelle bestimmt, welche Übersetzungssprache akzeptiert wird.
Digitale Auszüge werden nicht überall gleich behandelt.
Typische Einsatzfälle
Der Strafregisterauszug wird oft zusammen mit weiteren Unterlagen geprüft.
Arbeitsbewilligung
Arbeitgeber oder Behörde können Aktualität, Herkunftsland und Übersetzungsform vorgeben.
Visum
Konsulate verlangen häufig Original, Apostille/Legalisation und beglaubigte Übersetzung.
Einbürgerung
Behörden können Auszüge aus mehreren Ländern verlangen, wenn Wohnsitze gewechselt haben.
Berufszulassung
Gesundheit, Bildung, Sicherheit oder Finanzbranche prüfen oft sehr formell.
Reihenfolge bei Strafregisterauszügen
Weil Strafregisterauszüge schnell veralten können, sollte man den Ablauf knapp planen.
- Zielstelle fragen, wie alt der Auszug höchstens sein darf.
- Auszug erst bestellen, wenn Zielland, Sprache und Apostille/Legalisation klar sind.
- Falls nötig zuerst im Ausstellungsland apostillieren oder legalisieren lassen.
- Danach vollständig übersetzen lassen, inklusive Apostille, Stempel, QR-Code-Hinweis und Unterschriften.
- Einreichung und Versand so planen, dass das Dokument bei Abgabe noch aktuell ist.
Häufige Probleme
Diese Fehler können trotz korrekter Übersetzung zur Ablehnung führen.
Die Frist läuft ab Ausstellungsdatum, nicht ab Übersetzungsdatum.
Bei mehreren Wohnsitzländern können mehrere Strafregisterauszüge verlangt werden.
Ein elektronischer Auszug kann anders behandelt werden als ein Papieroriginal.
Für Auslandverfahren wird oft die Echtheit der ausstellenden Behörde verlangt.
Was die Übersetzung abdecken muss
Auch ein kurzer Strafregisterauszug enthält formelle Elemente.
Personendaten
Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und frühere Namen müssen exakt nachvollziehbar sein.
Ausstellungsstelle
Behörde, Datum, Aktenzeichen, Registerangaben und Unterschriften werden übersetzt oder beschrieben.
Ergebnis
Die Aussage zum Registereintrag muss eindeutig wiedergegeben werden, ohne sie zu interpretieren oder zu beschönigen.
Prüfvermerk
QR-Code, digitale Signatur, Online-Verifikation oder Gültigkeitshinweis werden sichtbar erwähnt.
Zeitplanung
Bei Strafregisterauszügen sollte man rückwärts von der Einreichfrist planen.
Wenn ein Auszug nur wenige Monate akzeptiert wird, kann eine unnötige Wartezeit vor Notar, Apostille, Versand oder Übersetzung das Dokument praktisch entwerten. Sinnvoll ist deshalb: zuerst Zielstelle und Frist klären, dann Auszug bestellen, danach Apostille/Legalisation und Übersetzung ohne lange Unterbrechung erledigen.
Drei typische Konstellationen
Beim Strafregisterauszug entscheidet oft das Land, nicht der Dokumentname.
Schweizer Auszug für ausländisches Visum
Zielland fragen, ob der Schweizer Auszug apostilliert oder legalisiert werden muss und ob die Übersetzung vor oder nach dieser Bestätigung erfolgen soll.
Ausländischer Auszug für Schweizer Behörde
Herkunftsland, Ausstellungsbehörde, Aktualität und Legalisation prüfen. Die Übersetzung allein bestätigt nicht, dass der Auszug echt oder aktuell genug ist.
Mehrere Wohnsitze
Bei längeren Aufenthalten in mehreren Ländern können mehrere Auszüge verlangt werden. Jeder Auszug kann eigene Apostille- und Übersetzungslogik haben.
Digitaler Auszug
QR-Code oder digitale Signatur kann prüfbar sein, wird aber nicht automatisch von jeder ausländischen Stelle akzeptiert. Vor Ausdruck oder Versand klären.
Schweizer und ausländische Auszüge
Beim Strafregisterauszug ist nicht der Kanton zuständig.
Schweizer Strafregisterauszug fürs Ausland: Den Privatauszug stellt das Bundesamt für Justiz aus. Weil es ein Bundesdokument ist, bestätigt ihn nicht die Staatskanzlei Ihres Kantons, sondern die Schweizerische Bundeskanzlei, Beglaubigungen, Gurtengasse 5, 3003 Bern – für CHF 20 pro Apostille. Einfacher geht es direkt beim Bestellen: Auf strafregister.admin.ch können Sie gegen Aufpreis gleich einen beglaubigten Auszug bestellen (Bundesamt für Justiz). Die Übersetzung erfolgt danach, falls das Zielland sie verlangt.
Ausländischer Strafregisterauszug für die Schweiz: Das Migrationsamt Zürich verlangt beim Familiennachzug einen heimatlichen Strafregisterauszug mit beglaubigter deutscher Übersetzung – ausser er ist bereits auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch ausgestellt (Migrationsamt Zürich). In St. Gallen und Thurgau muss jedes nicht deutsche Dokument übersetzt werden.
FAQ
Häufige Fragen
Kann ein Strafregisterauszug apostilliert werden?
Ja, wenn er von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde und die Apostille-Stelle die Signatur prüfen kann.
Reicht eine einfache Übersetzung?
Bei formellen Verfahren meistens nicht. Die Zielstelle kann beglaubigte Übersetzung, Apostille oder Legalisation verlangen.
Wie alt darf ein Strafregisterauszug sein?
Viele Stellen setzen kurze Fristen, etwa drei oder sechs Monate. Entscheidend ist die Vorgabe der empfangenden Stelle.
Brauche ich Strafregisterauszüge aus mehreren Ländern?
Möglich. Bei Migration, Visum oder Einbürgerung können Behörden Auszüge aus allen Ländern verlangen, in denen man länger gewohnt hat.
Soll der Auszug zuerst apostilliert oder zuerst übersetzt werden?
Häufig zuerst apostillieren oder legalisieren und danach das ganze Dokumentenpaket übersetzen lassen. Die Zielstelle entscheidet aber die Reihenfolge.
Werden QR-Codes und digitale Signaturen übersetzt?
Der Inhalt eines QR-Codes wird nicht frei übersetzt, aber sichtbare Hinweise auf digitale Prüfung, Signatur, Ausstellungsstelle und Gültigkeit werden beschrieben.
Wer apostilliert einen Schweizer Strafregisterauszug?
Die Schweizerische Bundeskanzlei in Bern, nicht die Staatskanzlei Ihres Kantons, weil der Auszug vom Bundesamt für Justiz ausgestellt wird. Die Gebühr beträgt CHF 20. Auf strafregister.admin.ch kann der Auszug gegen Aufpreis direkt beglaubigt bestellt werden.