Familie
Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sorgerechtsdokumente.
Migration
Bei Migration, Familiennachzug, Einbürgerung, Arbeit oder Studium können Unterlagen aus mehreren Ländern zusammenkommen. Entscheidend sind Vollständigkeit, Aktualität und die geforderte Beglaubigungskette.
Typische Unterlagen
Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sorgerechtsdokumente.
Passkopien, Namensnachweise, Wohnsitzbestätigungen.
Diplome, Zeugnisse, Arbeitsverträge, Zulassung.
Strafregisterauszug, Gerichtsdokumente, Bestätigungen.
Migration: warum es kompliziert wird
Unterlagen aus mehreren Ländern
Wenn jemand in Land A geboren wurde, in Land B geheiratet hat und in Land C gewohnt hat, kann jedes Dokument eine eigene Legalisation, Apostille, Sprache und Aktualitätsfrist haben. Eine einheitliche „Migrationsamt-Übersetzung“ gibt es deshalb nicht. Sinnvoll ist eine Liste pro Dokument: Herkunftsland, Behörde, Ausstellungsdatum, Zielland, Übersetzungssprache und verlangte Beglaubigung.
Was man schriftlich fragen sollte
Publizierte Regeln der Kantone
Die Migrationsämter der Kantone regeln Übersetzungen unterschiedlich – vor allem bei der Frage, ob englische Dokumente übersetzt werden müssen. Diese Regeln sind in den offiziellen Merkblättern publiziert (meist zum Familiennachzug):
Praktische Folge: Eine englische Heiratsurkunde reicht in Basel oder im Aargau ohne Übersetzung, in St. Gallen, Thurgau oder Schwyz dagegen nicht. Für die übrigen Kantone haben wir keine allgemein publizierte Regel gefunden – dort gilt die Liste, die Ihnen das Amt im konkreten Verfahren zustellt.
FAQ
Oft nicht. Viele Verfahren verlangen beglaubigte Übersetzungen oder zusätzliche Echtheitsnachweise.
Das Herkunftsland ist oft für Apostille oder Legalisation zuständig. Danach kann eine Übersetzung nötig sein.
Das hängt vom Kanton ab. Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt akzeptieren englische Dokumente ohne Übersetzung. St. Gallen und Thurgau verlangen eine Übersetzung für alle nicht deutschen Unterlagen, Schwyz verlangt beim Familiennachzug aus Drittstaaten sämtliche Unterlagen auf Deutsch.
In mehreren Kantonen nicht direkt beim Migrationsamt: In St. Gallen und Thurgau werden Gesuche um Familiennachzug (EU/EFTA) bei der Einwohnerkontrolle bzw. den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde eingereicht, im Aargau bei den Einwohnerdiensten.